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Pink Floyd verklagen EMI

Es ist so eine Sache mit den langjährigen Vertragsbeziehungen, wenn die Verträge nicht kontinuierlich angepasst werden.

Wie heise online berichtet, streiten sich die Kultband Pink Floyd und das finanziell etwas angeschlagene Traditionslabel EMI um die Verbreitung von Musiktiteln der Band über Online-Dienste wie iTunes. Die im Jahre 1999 letztmalig angepaßten Verträge zwischen den beiden Parteien beinhalten, dass der Verkauf von Songs nicht einzeln, sondern nur im kompletten Album erfolgen darf. Damals gab es quasi keinerlei Online-Vermarktung von Musik. Mit Aufkommen der Downloaddienste wie iTunes oder Musikload hat die EMI Musikstücke der Rockband auch für den einzelnen Onlinevertrieb außerhalb des “Albumverbundes” lizensiert.

Das ist den Rockern ein Dorn im Auge. Sie vertreten die Auffassung, die Limitierung, die sich damals auf den Plattenmarkt bezog, gelte auch im Onlinevertrieb. Die EMI argumentiert, dass der Onlinevertrieb damals gar nicht Vertragsbestandteil gewesen sein könne (nur woraus ergibt sich dann die Möglichkeit des Onlinevertriebes überhaupt?).

Mit dieser Frage werden sich daher die Experten der Vertragsauslegung zu beschäftigen haben. Für die EMI könnte ein Verlust des Prozesses insofern erhebliche Probleme mit sich bringen, als dass Pink Floyd eine der Haupteinnahmequellen des Labels sind. Der Albumzwang könnte sich letztlich erheblich auf die Downloadzahlen auswirken und zu Umsatzeinbußen führen.

Wir werden sehen, wie sich die Sache entwickelt.

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Kostenlose Musik-Downloads…

…sind heutzutage in der Regel illegal oder zumindest zweifelhaft. Bis auf eine kleine Anzahl kostenfrei verbreiteter Musik und einigen Sonderaktionen von Labels und Anbietern, klappt der legale Download von Musik derzeit nur gegen Bezahlung, bei Portalen wie iTunes oder Musicload.

Das könnte sich ändern. Vorgestern berichtete das ZDF  über ein neues Geschäftsmodell in den USA. Musik soll verschenkt werden. Die Nutzer des Portals “Free All Music” sollen kostenlos Musik downloaden können. Einziger Haken: Zuvor muss zwingend ein Werbespot betrachtet werden. Durch diese Werbung finanziert sich das Portal, welches nach eigenen Angaben wohl schon zwei der vier großen Plattenfirmen im Boot hat.

Ein Modell auch für Deutschland? Klar! Zumindest soweit die Plattenfirmen diesem Verbreitungsweg zustimmen, dürfte einem solchen Geschäftsmodell nichts im Wege stehen. Selbstverständlich darf die so erworbene Musik dann lediglich im Rahmen der Privatkopie vervielfältigt werden. Der aufgezwungene Werbespot dürfte verschmerzbar sein. Die Aussicht, Musikstücke legal und kostenlos laden zu können, wird viele Nutzer interessieren. Ob sich das Ganze für die Betreiber letztlich rechnet, ist nicht vorher zu sagen. Es wird auch vorwiegend davon abhängen, ob sich die Sache für die Werbenden rechnet.

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