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Der schmuggelnde Strafverteidiger
Beinahe vor Jahresfrist hat der Kollege Hoenig an dieser Stelle über einen “idiotischen” Versuch eines Strafverteidigers berichtet, der neben einem Pfund Kaffee auch noch drei Mobiltelefone in eine Haftanstalt einschmuggeln wollte. Dass dies verboten ist, dürfte (nahezu) allgemein bekannt sein. Der Verteidiger, der derartiges tut, handelt ordnungswidrig im Sinne von § 115 OWiG.
Oftmals ist es Inhaftierten jedoch unbekannt, dass auch die Übermittlung von Nachrichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Dabei erscheint es doch verlockend, den Brief an die Freundin mit in den Umschlag mit der “Verteidigerpost” zu tun und den Anwalt zu bitten, den Brief weiterzuleiten.
Würde der Anwalt dem entsprechen, so wäre dies eine Umgehung der Postkontrolle und damit eine Ordnungswidrigkeit. Das teilte das AG München jüngst wieder einmal einem Strafverteidiger mit und verhängte gegen ihn eine Geldbuße (AG München, Urteil vom 19.04.2011, Az.: 1123 OWi 120 JS 13019/10).
Das allein ist vielleicht für den Kollegen noch verschmerzbar. Jedoch führen häufigere Verstöße verschiedener Kollegen gegen diese Verbote eventuell dazu, dass die Einlasskontrollen in der jeweiligen JVA verschärft werden, was alle Strafverteidiger, die ihre Mandanten im Knast besuchen wollen, zwangsläufig mehr Zeit und vor allem Nerven kostet.
Der gewissenhafte Strafverteidiger wird seinen Mandanten, bevor dieser “einfährt”, darüber belehren, dass derartige Nachrichtenübermittlungen unzulässig und auch die “Weiterleitung” von Zigaretten, Kaffee oder ähnlichem in die JVA hinein verboten sind.
Ähnliches:
Strafvollzug: Männer dürfen im Knast auch Frauenkleider tragen
Männliche Inhaftierte, die den Wunsch verspüren, in Frauenbekleidung durchs Leben zu schreiten, dürfen dies zumindest nach Einschluss auch in der Justizvollzugsanstalt tun. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden (??09.02.2011, Az.: 1 Ws 29/11 (StrVollz)).
Der Gefangene hatte beantragt, nach dem Einschluss Damenober- und -unterbekleidung zu tragen, da er schon seit langem transsexuelle Neigungen habe. Er wolle eine Alltagserprobung als Frau durchführen. Der Antrag wurde abgelehnt, da diese Alltagserprobung nicht sozialverträglich sei. Der Gefangene sei vor Übergriffen durch Mithäftlinge zu schützen. Dies erfordere auch die Ablehnung des Antrages für die Zeit nach dem Einschluss, da auch dann die Bekleidung von Mitgefangenen entdeckt werden könne.
Unter Verweis auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Diskriminierungsverbot und die Tatsache, dass der Gefangene die Bekleidung nur nach dem Einschluss und damit ohne Kontakt zu anderen Gefangenen tragen wolle, hob das OLG Celle die Entscheidung der JVA und des LG Hannover auf. Sollte sich eine Bedrohungslage für den Gefangenen ergeben, müßten sich Maßnahmen zunächst gegen den richten, von dem die Bedrohung ausginge, nicht gegen den Bedrohten. Erst wenn Maßnahmen gegen den Bedrohenden nicht ausreichen, könnten Maßnahmen gegen den Bedrohten gerechtfertigt sein.
Ähnliches:
WM im Knast
Wie mz-web.de, das Onlineportal der Mitteldeutschen Zeitung, heute hier berichtet, werden in einigen Justizvollzugsanstalten in Deutschland diverse Ausnahmen von der Regel gemacht, die es ermöglichen, Insassen und Personal Spiele der Fußball-WM zu sehen.
Einschlusszeiten werden angepasst, das Wachpersonal paßt seine Dienstzeiten entsprechend an und teilweise werden die Gemeinschaftsräume in Jugendanstalten zu den Spielen zur Verfügung gestellt.
Eine menschliche Regung, die offenbar jedoch nicht alle JVA erreicht.
Ähnliches:
Funkstille im Knast
Wie heise-online heute hier berichtet, setzt die teilprivatisierte Offenburger Justizvollzugsanstalt (JVA) Handyblocker ein, um Mobiltelefone außer Gefecht zu setzen.
Damit sollen unerlaubte Absprachen zwischen Häftlichen verhindert werden. Die 3 Millionen Euro teure Anlage, errichtet aufgrund eines Gesetzes des Landes Baden-Württemberg und mit zumindest testweiser Genehmigung der Bundesnetzagentur, ist die erste ihrer Art in Deutschland.
Das Land erwägt jedoch den Einsatz des Handyblockers auch in anderen JVAen, insbesondere in Stuttgart-Stammheim, wenn dort, nach Abriß des berühmten RAF-Blockes eine neue JVA errichtet wird.
Quelle: heise-online