bundesweite Strafverteidigung: Kapitalstrafsachen | Sexualdelikte | Eigentumsdelikte | Internetkriminalität | Verkehrsstrafsachen | Gewaltdelikte | Ordnungswidrigkeiten
Opfervertretung | Nebenklage | Adhäsionsverfahren | Zeugenbeistand | (vorsorgliche) Beratung von Arbeitgebern im Arbeitgeberstrafrecht
Mit dem Strafrecht schafft sich der Staat eine Rechtgrundlage um bestimmtes (Fehl-)Verhalten seiner Bürger zu sanktionieren. Strafbarkeiten sind zum größten Teil im Strafgesetzbuch (StGB) aber auch in anderen Gesetzen geregelt. Das Verfahren selbst richtet sich nach der Strafprozessordnung und deren Nebengesetzen.
Im Strafverfahren ist der Beschuldigte bzw. (später) Angeklagte der Macht des Staates quasi ausgeliefert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und klagt an, ein Gericht urteilt schließlich. Damit sich der Beschuldigte jedoch jederzeit gegen den “übermächtigen” Staat zur Wehr setzen kann, ist grundrechtlich gesichert, dass sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen darf.
Ein solcher Verteidiger kann ich für Sie sein. Als Strafverteidiger kann ich Sie in allen Strafverfahren, vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende einer eventuellen Strafvollstreckung verteidigen. Wichtig ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme, denn eine Verteidigung sollte zum frühest möglichen Zeitpunkt einsetzen um irreparable Schäden zu vermeiden. Selbstverständlich kann ich Sie auch vorsorglich beraten, wenn Sie z.B. befürchten, dass eine Ihrer Handlungen “nicht sauber war” und ein Ermittlungsverfahren in Gang kommen könnte.
Als Strafverteidiger bin ich bundesweit tätig. Selbstverständlich übernehme ich auf Pflichtverteidigungen und bearbeite Sie mit der gleichen Intensität wie Wahrverteidigungen. Pflichtverteidigungen sind bei mir keine Mandate zweiter Klasse.
Kosten:
In einfachen Strafverfahren richten sich die Kosten nach den Rahmengebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In Verfahren, die umfangreicher und von erhöhter Bedeutung sind, werde ich in der Regel mit Ihnen ein angemessenes Zeithonorar vereinbaren.