Abwehr von Abmahnungen | Abwehr von Kostenforderungen | Vertretung im Verfahren auf einstweilige Verfügung
Seit einigen Jahren beschäftigen sich ganze Heerscharen von Anwälten mit dem Problem des Filesharings.
Filesharing ist das Tauschen von Daten über bestimmte Software im Internet. Die häufigste Form, dass peer-to-peer (P2P) Netzwerk funktioniert dabei so, dass ein Nutzer direkt vom PC des anderen Nutzers Daten herunterlädt.
Problematisch wird Filesharing, wenn urheberrechtlich geschützte Werke getauscht werden. Die Inhaber der Urheberrechte sind in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, durch spezialisierte Firmen die P2P Netzwerke systematisch zu überwachen und sodann anhand erlangte IP-Adressen und Nutzerdaten mit spezialisierten Anwaltskanzleien die Nutzer abzumahnen.
Der Nutzer erhält dann in der Regel eine Abmahnung verbunden mit dem Entwurf eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer Gebührennote des abmahnenden Anwalts. Sollte dies geschehen, kontaktieren Sie unverzüglich einen spezialisierten Anwalt. Achten Sie unbedingt auf angegebene Fristen. In der Regel sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung, mit welcher, zur Vermeidung einer Vertragsstrafe, Sie sich verpflichten, die abgemahnte Handlung nicht zu wiederholen, nicht ungeprüft und ungeändert unterschrieben werden. Häufig sind derartige Erklärungen zu weit gefaßt und enthalten Zahlungsverpflichtungen. Auch die Begleichung der Gebührennote kann häufig nicht empfohlen werden.
Da sich die Rechtsprechung in diesem Bereich nahezu täglich ändert und stetig weiter entwickeln wird, können keine Ratschläge ohne Prüfung im Einzelfall erteilt werden. “Allheilrezepte”, wie sie im Internet häufig verbreitet werden, können dann zu erheblichen Nachteilen führen.
In Angelegenheiten des Filesharings vertrete ich Sie selbstverständlich. Aufgrund moderner Kommunikationsmittel wird auch eine bundesweite Vertretung unproblematisch möglich sein.
Kosten:
Da in Angelegenheiten des Filesharings regelmäßig sehr hohe Streitwerte im Raum stehen, die daraus resultierenden Anwaltskosten oftmals bei vollständiger Vertretung in den vierstelligen Bereich wachsen können, biete ich die außergerichtliche Beratung und Vertretung in Sachen Filesharing im Regelfall für ein angemessenes Pauschalhonorar an. Die genaue Höhe des Betrages hängt vom Einzelfall ab. Eventuelle gerichtliche Verfahren werden auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet.