Rechtsanwaltskanzlei Ratzka

Peter Ratzka – Rechtsanwalt und Strafverteidiger in der Lutherstadt Eisleben

Bußgeldrecht

Verkehrsordnungswidrigkeiten: Alkohol / Drogen am Steuer | Rotlichtverstöße | Geschwindigkeitsüberschreitungen
Sonstige Ordnungswidrigkeiten im: Gewerberecht | Gaststättenrecht | Sozialrecht | Asylrecht | Umweltrecht etc.

Das Bußgeldrecht, oder besser: Ordnungswidrigkeitenrecht, als “kleinen Bruder” des Strafrechts zu beurteilen mag zwar nahe liegen, wird der Sache aber wohl nicht gerecht. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht können empfindliche Sanktionen drohen.

Der bekannteste Teil des Bußgeldrechtes ist das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Darüber hinaus können Ordnungswidrigkeiten aber in vielen weiteren Zusammenhängen gegeben sein, z.B. bei der falschen Angabe von Einkommensverhältnissen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II.

Ich verteidige Sie in allen Angelegenheiten des Bußgeldrechtes. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk darauf, unbedingt zu verhindern, dass aus einer Ordnungswidrigkeit rechtlich eine Straftat wird.

Darüber hinaus wird im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Verteidigung recht häufig Erfolg versprechen, da die Fehlerquote insbesondere bei Geschwindigkeitsmessungen relativ hoch ist.

Auch in Bußgeldsachen bin ich selbstverständlich bundesweit tätig.

Kosten:
Die anwaltlichen Gebühren und Auslagen richten sich im Bußgeldrecht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Ausnahmefällen, insbesondere bei besonderem Umfang oder Bedeutung der Angelegenheit kann eine abweichende Vergütung als Pauschal- oder Zeithonorar vereinbart werden.

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