Mandatsanbahnung
Das Mandatsverhältnis ist ein gegenseitiger Vertrag. Sie können ein Mandat nicht durch einseitige Erklärung begründen. Aus diesem Grunde ist in jedem Fall eine Bestätigung durch den Anwalt notwendig.
Terminsvereinbarung
Vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Beratungstermin. Nicht immer ist der Anwalt auch in seiner Kanzlei, da häufig auswärtige Termine anstehen.
Relevante Unterlagen
Bringen Sie zur ersten Beratung (oder besser noch ein paar Tage zuvor) alle relevanten Unterlagen mit. Dazu zählen alle Schreiben, Urkunden und sonstige Schriftstücke, die mit Ihrer Angelegenheit zu tun haben. Bitte ordnen sie diese chronologisch, das spart Zeit im Beratungstermin. Sollten Sie Unterlagen vorab einreichen, ist bereits die Prüfung dieser Unterlagen unter Umständen kostenpflichtigt.
Kosten
Bereits das erste Gespräch beim Anwalt ist kostenpflichtig! In zivilrechtlichen Streitigkeiten richten sich die Kosten meist nach dem Streitwert. In Strafsachen sind Rahmengebühren maßgeblich. Teilweise werden Pauschal- oder Zeithonorare vereinbart. Die Beratung über die anfallenden Kosten im Falle einer Mandatierung kostet Sie bei mir selbstverständlich nichts. Sie ist jedoch auch immer nur eine unverbindliche Abschätzung der Kosten.
Sie können durch eine Rechtschutzversicherung oder staatliche Hilfe eigene Zahlungen vermeiden.
Rechtschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, so bringen Sie bitte den Versicherungsschein oder einen anderen Nachweis, aus welchem die Versicherungsnummer ersichtlich ist, zur Beratung mit. Haben Sie Zweifel, ob Ihre Rechtschutzversicherung in Ihrer Angelegenheit die Kosten trägt, bitten Sie sie vorab um eine Kostendeckungszusage. Wenn Ihnen Ihre Rechtschutzversicherung einen Anwalt “nahelegt”, bedenken Sie, dass Sie das Recht auf freie Wahl des Anwalts haben.
Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Lage berechtigt sind, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, so beantragen Sie diese bereits im Vorfeld bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht und bringen den Berechtigungsschein (nicht den Antrag) zum Besprechungstermin mit. Ohne einen Berechtigungsschein kann eine Beratung / Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe nicht gewährt werden.
Mit Prozesskostenhilfe können gerichtliche Streitigkeiten teilweise finanziert werden. Hierüber werde ich Sie zum gegebenen Zeitpunkt beraten.