Rechtsanwaltskanzlei Ratzka

Peter Ratzka – Rechtsanwalt und Strafverteidiger in der Lutherstadt Eisleben

Abmahnungen

Abmahnungen sind insbesondere im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht ein weit verbreitetes Mittel, mit dem Rechtsverletzern Einhalt geboten werden soll.

Der praktisch derzeit häufigste Fall ist die urheberrechtliche Abmahnung bei Filesharing-Angelegenheiten. Hinzu kommen urheberrechtliche Abmahnung wegen unbefugter Verwendung fremder Fotos, Texte oder anderer Werke. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen beziehen sich meist auf unlautere Geschäftspraktiken, wettbewerbswidrige Werbung oder Verwendung fehlerhafte AGB.

Tipps für das Verhalten bei urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Filesharing:

  • Reagieren Sie!
    Wer auf eine Abmahnung überhaupt nicht reagiert, riskiert, dass der Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Schon der Störer, also derjenige, der den Internet-Anschluss zur Verfügung stellt, haftet auf Unterlassung. Aufgrund des hohen Streitwertes kann ein gerichtliches Verfahren erhebliche Kosten verursachen. Beachten Sie daher die gesetzten Fristen!
     
  • Kontaktieren Sie einen Anwalt!
    Eine Abmahnung ist im Einzelfall auf ihre Berechtigung zu prüfen. Eine Unterlassungserklärung muss auf ihre Reichweite und eventuell enthaltene Verpflichtungen geprüft werden. Dies kann nur ein Anwalt. Hier hilft keine Auskunft aus Internetforen. Hände weg auch von telefonischen Beratungen, bei denen der Anwalt oder sonstige Beratende weder die Abmahnung noch die Unterlassungserklärung je gesehen hat.
     
  • Zahlen Sie ersteinmal nicht! Unterschreiben Sie ersteinmal nichts! Äußern Sie sich nicht!
    Wenn Sie einmal einen Verstoß zugegeben haben, kommen Sie von dieser Äußerung nicht mehr weg. Haben Sie einmal gezahlt, dann ist das Geld meist weg. Ihr Anwalt erklärt Ihnen, ob Sie sich äußern sollten, oder nicht.
     

Bei Abmahnungen wegen wettbewerbsrechtlichen Verstößen, suchen Sie einen Anwalt auf. Dieser wird in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht die Angelegenheit prüfen.

Sollten Sie selbst im Internet bemerken, dass jemand Ihre Texte oder Fotos unbefugt verwende, dann beauftragen Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Anwaltskosten einer berechtigten Abmahnung hat i.d.R. der Abgemahnte zu tragen.

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