Grausig: Anwalt einer Rechtschutzversicherung rät zu Unterzeichnung von Unterlassungserklärung!

Ich wollte es nicht glauben:

Mein Mandant saß vor mir. Er war wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden. Die Formulierung “Dies mal komme ich lieber gleich zu Ihnen” ließ mich aufhorchen. Wieso?

Mein Mandant war bereits in der Vergangenheit einmal abgemahnt worden. Er hatte daraufhin bei seiner Rechtschutzversicherung um Kostendeckung des Anwaltsbesuches nachgesucht, was vergeblich war. Denn Rechtschutzversicherungen treten in Angelegenheiten des Urheberrechtes regelmäßig nicht ein.

Aber, die Rechtschutzversicherung war so kulant, dass sie anbot, den Mandanten mit einem Anwalt der Versicherung zu verbinden, der kostenlos einen Rechtsrat erteilen würde.

Dieser Rat war ebenso kostenlos wie sinnlos und letztlich teurer für den Mandanten, als ein Besuch bei mir. Der Anwalt der Versicherung riet, ohne jemals die Abmahnung oder die Unterlassungserklärung gesehen zu haben, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den geforderten Betrag zu zahlen. Auch eine vernünftige Sachverhaltserforschung erfolgte nicht. Der Mandant unterschrieb und zahlte; nach erster überschlägiger Prüfung durch mich wohl unnötig. Denn bestenfalls wäre eine Störerhaftung in Betracht gekommen, die jedenfalls keinen Schadensersatzanspruch entstehen läßt.

Das Verhalten des Anwalts der Versicherung ist grob falsch! Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen ist, bedarf grundsätzlich der genauen Prüfung der Abmahnung und der Unterlassungserklärung sowie der Erforschung des Sachverhaltes durch ein eingehendes Beratungsgespräch. Dieses Gespräch beim Anwalt vor Ort ist kostenpflichtig, im Gegensatz zum Rechtsrate des Anwalts der Versicherung. Allerdings kann der Anwalt vor Ort die Angelegenheit weit genauer beurteilen und letztlich einen ordentlichen Rechtsrate erteilen und im Notfall für die Richtigkeit dieses Rates (zusammen mit seiner Anwaltshaftpflicht) einstehen.

Mein Rat: Verlassen Sie sich nicht auf kostenlose Auskünfte aus der Ferne, wenn ein Sie beratender Anwalt die maßgeblichen Unterlagen nicht einmal geprüft hat. Suchen Sie vor Ort einen spezialisierten Anwalt auf, der Ihnen einen rechtlich fundierten Rat erteilen und Sie in einer solchen Angelegenheit vertreten kann.

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