Filesharing: Und wieder rät RSV-vermittelter Anwalt zur Zahlung!
Mittwoch 24. Februar 2010 von RA Ratzka
Ich hatte ja gedacht, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handeln mußte.
Doch nein: Heute sitzt eine Mandantin vor mir und erzählt mir, dass sie sich nach einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf mit ihrer Rechtschutzversicherung in Verbindung gesetzt hat. Diese habe sie an einen Anwalt telefonisch vermittelt. Dieser Anwalt habe dann, ohne Hintergründe zu erfragen oder jemals die Abmahnung gesehen zu haben, der Mandantin empfohlen, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und 200,- EUR zu zahlen. Ansonsten solle sie die Sache aussitzen.
Mal abgesehen vom Ergebnis dieses Rates ist mir unverständlich, wie verantwortungslos Kollegen in solchen Sachen agieren. Weder wird hinterfragt, ob es Tatsachen gibt, die gegen eine direkte oder eine Störerhaftung sprechen, noch wird die Abmahnung selbst auf ihre Fehlerhaftigkeit hin untersucht. Ich hoffe, die Mandantin bringt den Namen des Kollegen in Erfahrung. Ich würde gern seine Beweggründe für eine derartige Fehlleistung erfahren.
---Sollten Sie in einer rechtlichen Angelegenheit meinen anwaltlichen Rat oder Vertretung wünschen, so finden Sie meine Kontaktdaten hier.
Bitte beachten Sie, dass der Artikel keine Rechtsberatung darstellt und keinerlei Haftungsansprüche auslöst.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 24. Februar 2010 um 09:46 und abgelegt unter Anwaltsalltag, filesharing. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.
Mittwoch 24. Februar 2010 um 18:25
In einer solchen Angelegenheit ohne weitere Nachfragen und ohne Sichtung der Unterlagen einen Rat zu erteilen, ist unverantwortlich (vorausgesetzt, die Ausführungen der Mandantin sind zutreffend).
Für die Rechtsschutz-Versicherung aber sicherlich kostenmäßig effektiv – jedenfalls, wenn man davon ausgeht, daß die Mehrheit der Versicherten keinen weiteren Rechtsanwalt konsultiert, der sich der Sache wirklich annimmt…
Mittwoch 24. Februar 2010 um 19:08
Den Namen wird man kaum herauskriegen. Frage mich nur eben, welches Interesse eine RS, die idR ja bei Urhebersachen nicht zahlt, hier an der Vermittlung hat.
Mittwoch 24. Februar 2010 um 19:50
@RA Langhans:
Eben, das frage ich mich auch. Der Versuch der “Kundenbindung durch Service” wäre jedenfalls dann in die Hose gegangen.
@RA Schlosser:
Wie Kollege Langhans schon schrieb: Die RSV zahlt i.d.R. im Urheberrecht gar nicht. Eine Ausnahme habe ich bislang nur bei der ÖRAG in Erfahrung bringen können, die unabhängig von einem Rechtschutzfall wohl eine einmalige Telefonberatung mit 190,- € netto zahlt, allerdings wohl nur ein- oder zweimal im Jahr. Da könnte dann auch eine Urheberrechtsberatung einfließen.
Mittwoch 24. Februar 2010 um 20:21
@RA Ratzka:
Wenn urheberrechtliche Verstöße nicht vom Versicherungsschutz umfaßt sein sollten, stützt diese Tatsache meine Auffassung von der Inkompetenz der Versicherung und des Kollegen, daß man dort allseits nicht einmal wußte, in welchen Bereich man das Problem des Versicherungsnehmers einzuordnen hat.
Das verstärkt meine Bedenken gegen die von Ihnen mitgeteilten Verhaltensweisen der Versicherer und ihrer “Telefon-Anwälte”. Passende Kommentare zum Verhalten der Rechtsschutzversicherer findet man ja auch in dem einschlägigen Blog http://www.rsv-blog.de.
Donnerstag 15. April 2010 um 22:02
[...] [...]