Filesharing: Keine Störerhaftung, wenn Anschlussinhaber nicht daheim

Das Landgericht Hamburg hat, wie der Kollege Becker berichtet, in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, offenbar geäußert, dass eine Störerhaftung ausscheide, wenn der Anschlussinhaber glaubhaft darlegen kann, dass er zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht anwesend war und zudem seinen WLAN Router ausgeschaltet hatte.

Der Kollege der Kanzlei Rasch, der für den Verfügungskläger erschienen war, nahm daraufhin den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung zurück, wohl, wie der Kollege Becker meint, um zu verhindern, dass das LG Hamburg eine entsprechende Entscheidung fällt, die sodann Nahrung für die Verteidigung von Abgemahnten bieten würde.

Im Übrigen meint das LG Hamburg, dass für ein Musikalbum ein Streitwert von 25.000 EUR angemessen sei.

Das Protokoll der Verhandlung bei RA Becker

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