Filesharing: Abmahnung Kanzlei Waldorf für Sony Music “The Album” von Daniel Schuhmacher
Mittwoch 10. März 2010 von RA Ratzka
Die Kanzlei Waldorf ist gerade sehr aktiv und mahnt aktuell auch für die Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf das Musikalbum “The Album” von Daniel Schuhmacher ab.
Die Forderungen sind die Üblichen (Unterlassungserklärung, 506,00 EUR Anwaltskosten zzgl 350,00 EUR Schadensersatz). Interessant ist in einem Fall, dass die Rechtsverletzung aus dem Juli 2009 datiert. Man hat sich also Zeit gelassen. Im Übrigen müßte man mir wahrscheinlich 350,00 EUR Schmerzensgeld zahlen, bevor ich mir solche Musik antun würde.
Auskunftsverpflichteter Provider war im Übrigen laut Abmahnung United Internet, während in der überwiegenden Mehrzahl der bisher in diesem Jahr bei mir aufgetauchten Fälle die Deutsche Telekom Auskunft erteilen mußte.
Mein Rat: Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Konsultation eines spezialisierten Anwalts. Zahlen Sie nicht voreilig die geltend gemachten Kosten. Ein Rechtsanwalt wird nach eingehender Sachverhaltserörterung beurteilen können, ob Sie verpflichtet sind, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder gar Zahlungen zu leisten. Ignorieren Sie auf keinen Fall die zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzte Frist.
---Sollten Sie in einer rechtlichen Angelegenheit meinen anwaltlichen Rat oder Vertretung wünschen, so finden Sie meine Kontaktdaten hier.
Bitte beachten Sie, dass der Artikel keine Rechtsberatung darstellt und keinerlei Haftungsansprüche auslöst.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 10. März 2010 um 14:59 und abgelegt unter filesharing. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.