Das Phantom mag sich wohl nicht äußern

Ich hatte bereits hier über ein vermutetes Phantom bei einer Staatsanwaltschaft berichtet. Nachdem ich meine telefonische Geduld verloren hatte, erfolgte in dieser Sache eine kurze schriftliche Anfrage, ob nicht der schweigende Manten des § 153a StPO ausgebreitet werden könnte.

Die Antwort kam vor kurzem in Form der Übersendung der Anklageschrift durch das zuständige Amtsgericht.  Es scheint, als habe sich die Staatsanwaltschaft die erste Regel für Beschuldigte zu eigen gemacht: “Schweigen ist Gold”

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