Sonstiges
Das Jahr geht zu Ende…
…und wir sagen an dieser Stelle erst einmal DANKE!
Danke an alle Leser dieser Seiten für wieder einmal fantastische Zugriffszahlen. Danke an alle Mandanten für ihr Vertrauen und die tolle Zusammenarbeit. Danke an alle Kollegen für die kleinen Scharmützel und die sinnvollen Lösungen in den rechtlichen Auseinandersetzungen.
Das erste komplette Jahr Bella & Ratzka hat uns bestätigt, dass unsere Entscheidung, diese Kanzlei zu gründen, absolut richtig war. Und so freuen wir uns auf das nächste Jahr, dass sicherlich wieder viel Arbeit aber auch viel Erfolg bereit hält.
In diesem Sinne wünschen wir allen Lesern, Mandanten & Kollegen einen guten Start ins Jahr 2012!
Ähnliches:
Unterhaltsames: Dämliche Diebe
Es ist schon einige Jahre her, da zeigten ein paar Automatendiebe erhebliche Intelligenzdefizite.
Nachdem man einen Zigarettenautomaten vor Ort nicht knacken konnten, rissen sie diesen mit Hilfe ihres Autos und eines Abschleppseiles kurzerhand von der Wand ab und luden ihn in ihren Kombi ein. Das ganze geschah nachts.
Nun wollten die Intelligenzbestien offenbar noch vor der Dämmerung den erbeuteten Automaten ausweiden um an die Moneten zu gelangen. Da es aber dunkel war, brauchten die Jungs Licht. Also hielten sie auf einem Parkplatz, der jedoch nur spärlich beleuchtet war. Sie legten den Automaten vor ihr Auto und schalteten das Licht ein, um genügend zu sehen. Da sie sich auf einem regelmäßig bestreiften Bahnhofsvorplatz befanden sahen nun, den Scheinwerfern sei Dank, auch die vorbeistreifenden Polizeibeamten aus ihrem Fahrzeug heraus die Szenerie und steuerten auf die Knaben zu.
Damit hatte die Dämlichkeit aber noch kein Ende. Denn die Täter bemerkten den sich nähernden vierrädrigen Blaulichtträger und wollten flüchten. Sie sprangen daher ins Auto, ließen es an und gaben Gas.
Aber, da war doch noch was…RICHTIG! Der Automat! Der lag nämlich immer noch vor dem Fahrzeug der Täter, welches sich nunmehr auf den Automaten schob und damit in seinem Vorwärtsdrang erheblich behindert wurde. Die Polizeibeamten konnten sich daher genüßlich Zeit lassen und ihre “Beute” einfach nur einsammeln.
Ähnliches:
Rundblick zum Wochenende (9)
So, eine ereignisreiche Woche war es ja:
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Die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum berichtet hier über imaginär verkaufte Telefone.
Der Kollege Klenner berichtet hier über ein wirklich überraschendes Einlenken der Gegenseite.
Dass auch der Karneval nicht vor Abmahnungen sicher ist, zeigt Kollege Ferner hier.
Einen Ausrüstungsgegenstand, den man als Strafverteidiger sich unbedingt zulegen sollte, zeigt der Kollege Hoenig hier.
Und schließlich berichtet der Kollege Burhoff hier über den Fortgang des für Strafverteidiger sehr interessanten Prozesses gegen den Kollegen Lucas.
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Ein schönes Wochenende!
Ähnliches:
Rundblick zum Wocheende (8)
Da der Fall zu Guttenberg nun offensichtlich erstmal erledigt ist, scheint der Anteil wirklich interessanter Meldungen in dieser Woche wieder erheblich gestiegen zu sein. Eine kleine Auswahl:
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Was passiert, wenn Richter und Mandant erörtern, wer wen wann anruft, beschreibt der Kollege Brandau hier.
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Nicht minder verwirrend sind Identifizierungsversuche, von denen der Kollege Siebers hier berichtet.
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Wie eine “heldenhafte” Sängerin ein wenig im Clinch mit einem weit weniger heldenhaften “Blatt” liegt, faßt Kollege Kompa hier zusammen.
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Dass ein Freispruch manchmal eine echte Überwindung für einen Richter sein kann, stellt Kollege Nebgen hier dar.
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Soviel zu dieser Woche!
Ähnliches:
Das bayrische Bieruniversum wackelt!
Wer “Bavaria” hört, denkt an weißblauen Himmel, Gamsbärte und Bierseeligkeit. Letztere scheint nun erheblich gestört. Denn bei “Bavaria” denken viele Holländer offenbar an ein eigenes Bier.
Um dieses entspann sich ein Rechtsstreit, wollte doch der Bayrische Brauerbund den Holländern untersagen, das Bier “Bavaria” zu nennen, da bayrisches Bier eine geschützte geografische Angabe ist. Nachdem das Landgericht und das OLG München dem Ansinnen stattgegeben hat, kamen dem BGH Zweifel. Der EuGH, dem der BGH die Sache zur Vorabentscheidung vorlegte, hatte nunmehr zu entscheiden (Urteil v. 22.12.2010, Az.: C-120/08; siehe beck-aktuell hier), und er entschied gegen die bayrischen Brauer.
Der EuGH stellte fest, dass die Marke “Bavaria” seit 1995 in Deutschland Markenschutz genießt. Die bayrischen Bierbrauer hatten 1993 bereits beantragt, bayrisches Bier als geschützte geografische Angabe schützen zu lassen. Dem wurde allerdings erst im Jahre 2001 stattgegeben.
Das war Anlaß für den EuGH, das nunmehrige Ansinnen der Bierbrauer zurückzuweisen. Denn jedenfalls entfalte die geschützte geografische Angabe erst ab ihrer Eintragung (2001) eine Schutzwirkung. Somit sei die Kollision zwischen geschützter geografischer Angabe und Marke in diesem Fall zugunsten der Marke aufzulösen. Bezugspunkt für die Bewertung der Kollision sei der Zeitpunkt der Eintragung der geschützten geografischen Angabe, nicht deren Beantragung.
Dem BGH wird nun nichts anderes übrig bleiben, als das Begehr der bayrischen Bierbrauern zurückzuweisen.