Mittwoch 30. Juni 2010 von RA Ratzka
In diesem Monat gab es ein enges Rennen und drei punktgleiche Sieger, die in meinen Akten sich die Spitzenposition der abmahnenden Kanzleien gesichert haben:
Platz 1: Waldorf
Rasch
Nümann + Lang
Platz 4: Negele, Zimmel, Greuter, Beller
Der Rest folgt auf den Plätzen.
Als Auftraggeber haben sich in diesem Monat hervorgetan:
Platz 1: Universal Music
Platz 2: Constantin Film
Platz 3: Andreas Donauer
Das Rennen für Juli eröffnen wir morgen. Wetten werden angenommen…*g*
Kategorie: Allgemein, filesharing |
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Mittwoch 23. Juni 2010 von RA Ratzka
Wie mz-web.de, das Onlineportal der Mitteldeutschen Zeitung, heute hier berichtet, werden in einigen Justizvollzugsanstalten in Deutschland diverse Ausnahmen von der Regel gemacht, die es ermöglichen, Insassen und Personal Spiele der Fußball-WM zu sehen.
Einschlusszeiten werden angepasst, das Wachpersonal paßt seine Dienstzeiten entsprechend an und teilweise werden die Gemeinschaftsräume in Jugendanstalten zu den Spielen zur Verfügung gestellt.
Eine menschliche Regung, die offenbar jedoch nicht alle JVA erreicht.
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Mittwoch 23. Juni 2010 von RA Ratzka
Und zwar schnell!
Betrunken und ohne Führerschein ist ein 43-Jähriger am Dienstagabend in Tobertitz (Vogtlandkreis) mit seinem Auto in ein Gewächshaus gekracht. Der Mann habe beim Überholen die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, teilte die Polizei Südwestsachsen am Mittwoch in Zwickau mit. Dabei kam er von der Fahrbahn ab, überschlug sich mehrfach und blieb mit seinem Auto in dem Gewächshaus liegen. Der 43-Jährige wurde leicht verletzt. Als er zu flüchten versuchte, hielt ihn ein Zeuge davon ab. Die Polizei ließ ihn pusten – der Atem-Alkohol-Wert ergab 1,72 Promille.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung online
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Dienstag 15. Juni 2010 von RA Ratzka
Wie heise online hier berichtet hat sich der Bundesbeauftragte für Datenschutz für das sogenannte “Quick Freeze” Verfahren als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.
Das in den USA wohl angewendete Verfahren sieht vor, dass die Ermittlungsbehörden zunächst einem Internetprovider das Löschen bestimmter, näher zu bezeichnender Verkehrsdaten verbieten können. Die Behörden müssen also darlegen, welche Daten sie warum benötigen.
Sodann müssen die Ermittlungsbehörden nachweisen, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe der Daten hätten. Schaar fordert offenbar auch einen Richtervorbehalt, also die Notwendigkeit der richterlichen Anordnung der Auskunftserteilung. Kommt die nicht innerhalb einer bestimmten Frist, so solle nach Schaars Vorstellungen der Provider verpflichtet sein, die gespeicherten Daten wieder zu löschen.
Abgesehen vom geringeren Eingriff in die Rechte der Bürger würden so auch bei den speichernden Providern Kosten und Personal gespart.
Es bleibt abzuwarten, ob der Staat in naher Zukunft einen neuen Anlauf zur Speicherung von Verbindungsdaten wagt.
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Kategorie: Allgemein, Telekommunikationsrecht |
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Montag 14. Juni 2010 von RA Ratzka
Meist häufen sich in der Zeit von Freitag Mittag bis Samstag Vormittag die Mandatierungen wegen urheberrechtlicher Abmahnungen (Filesharing), da viele Betroffene, die unter der Woche auswärts arbeiten, erst dann Kenntnis vom Eingang solcher Abmahnungen erhalten.
Aus diesem Grund biete ich auch bis einschließlich Samstag per Mobiltelefon bzw. E-Mail die Möglichkeit der Beauftragung. Das klappt in der Regel auch unproblematisch, da die meisten Unterlagen eh per E-Mail verschickt werden.
Und da ich am Wochenende grundsätzlich zu Hause arbeite, lege ich dann montags morgens meist einen entsprechend hohen Stapel an zu versendenden (Unterlassungs-)Erklärungen vors Fax. Die üblichen drei Verdächtigen sollte ich so langsam mal in den Kurzwahlspeicher einspeichern…lohnt sich von der Zeitersparnis her sicherlich.
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Donnerstag 10. Juni 2010 von RA Ratzka
Tenor eines gegnerischen Schreibens: Eigentlich haben wir einen Anspruch. Diesen können wir aber nicht beweisen, da wir keinerlei Unterlagen haben, die tatsächlich den Vertragsschluss nachweisen könnten. Die geltend gemachte Forderung ist so gering, dass wir eh kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben. Die Sache ist damit erledigt.
Der Hintergrund: Der Mandant wurde von einer angeblich in London ansässigen Firma auf Zahlung eines Online-Abos in Anspruch genommen, nachdem er angeblich eine schlüpfrige Seite besucht und dort ein Abo beauftragt haben soll. Dies war jedoch nicht der Fall.
Beginnend im Jahre 2008 machte die Firma Ansprüche geltend. Insgesamt befaßten sich zwischenzeitlich drei verschiedene Inkassofirmen mit der Sache. Alle verwendeten die gleichen Textbausteine. Nachdem ich anfänglich noch ein paar Zeilen zurück schrieb, ließen wir die letzten Schreiben (seit Anfang 2009) in aller Ruhe unbeachtet. Die Angelegenheit wurde dank RSV auch für mich sinnvoll beendet.
Als nunmehr jedoch nach mehrmonatiger Pause das vierte Inkassounternehmen sich erneut an den Mandanten wandte, reichte ein kurzes Schreiben mit Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des AG Marburg und des LG Mannheim sowie die Androhung der Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen unsererseits aus, um die britische Firma zum Einknicken zu bewegen. Mit dem oben beschriebenen Schriftsatz wurde die Sache seitens der Firma nun beendet.
Leider sitzen die Brüder im Ausland. so dass die RSV wohl kaum Kostendeckung für eine Klage auf Ersatz der Rechtsanwaltkosten hier im Hause geben würde. Schade eigentlich.
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Kategorie: Allgemein, Stolpersteine im Internet |
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Freitag 4. Juni 2010 von RA Ratzka
Die Kanzlei Waldorf mahnt aktuell für die Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Albums “Music for men” der Band Gossip ab.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung in der bei Waldorf üblichen Form sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 856,00 €, zusammengesetzt aus 506,00 € Anwaltskosten und 350,00 € Schadensersatz.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht unterschrieben werden. Lassen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung fertigen. Ein spezialisierte Anwalt wird auch beurteilen können, ob Sie verpflichtet sind, Zahlungen an die Gegenseite vorzunehmen. Ignorieren Sie auf keinen Fall die Ihnen gesetzte Frist.
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Montag 17. Mai 2010 von RA Ratzka
Ich hatte bereits hier über ein vermutetes Phantom bei einer Staatsanwaltschaft berichtet. Nachdem ich meine telefonische Geduld verloren hatte, erfolgte in dieser Sache eine kurze schriftliche Anfrage, ob nicht der schweigende Manten des § 153a StPO ausgebreitet werden könnte.
Die Antwort kam vor kurzem in Form der Übersendung der Anklageschrift durch das zuständige Amtsgericht. Es scheint, als habe sich die Staatsanwaltschaft die erste Regel für Beschuldigte zu eigen gemacht: “Schweigen ist Gold”
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Dienstag 11. Mai 2010 von RA Ratzka
Umweltzerstörung versteckt sich auch in den üblichen urheberrechtlichen Abmahnungen.
Bedenkt man, dass eine Vielzahl der Abmahnungen inklusive großer Diskussion der Rechtsprechung zur Kostenerstattung, beigefügten Beschlusskopien aus Auskunftsverfahren und sonstigem Nebengeplänkel mal eben gut 20 Blatt Papier kosten, rechnet man dies dann hoch auf mehrere hundert (oder tausend) versandte Abmahnungen pro Kanzlei und Tag, dann kommt sicher schon ein mittlerer Wald zusammen, der da Monat für Monat abgeholzt werden muss.
An die Öko- und CO2-Bilanz für das Papierbleichen, die Herstellung der Drucker und Toner und den Betrieb der jeweiligen Computersysteme möchte ich gar nicht denken.
Vielleicht wird es Zeit, dass mindestens die Grünen sich mal mit der Frage befassen und CO2 neutrale Abmahnungen fordern. Vielleicht sollte auch das Pflanzen eines Baumsetzlings pro Abmahnung zur Auflage gemacht werden.
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Dienstag 11. Mai 2010 von RA Ratzka
Es passiert gelegentlich: Der Mandant meldet sich in einer zivilrechtlichen Angelegenheit und bittet um Prüfung der Erfolgsaussichten. Nach Belehrung über die Kosten, erteilt er dem Rechtsanwalt das Mandat.
Die Prüfung anhand zahlreicher Unterlagen ergibt dann: Keine Chance!
Daraufhin meint der Mandant, dass ihm die Beauftragung eines Anwalts nichts gebracht habe. Er ist ein wenig verschnupft, wenn er daraufhin die Rechnung erhält.
Dabei müssen zwei Dinge festgehalten werden:
1. Das Mandatsverhältnis ist ein Dienstvertrag. Geschuldet wird die Tätigkeit, nicht der Erfolg. Gezahlt werden muss auch, wenn der Rat lautet “Keine Chance! Lass es bleiben!”
2. Auch bei einem solchen Rat hat der Mandant etwas davon. er weiß nämlich nun, dass er sich tunlichst nicht in einen teuren Prozess stürzen sollte, da dieser verloren gehen würde.
Die meisten Mandanten haben auch bei negativem Rat kein Problem mit der Rechnung und verstehen dies im Sinne der vorgenannten Ausführungen. Was passieren kann, wenn das Verständnis einmal gänzlich fehlt, stellt die Kollegin Braun gerade hier dar.
Kategorie: Allgemein, Anwaltsalltag |
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