Rechtsanwaltskanzlei Ratzka

Peter Ratzka – Rechtsanwalt und Strafverteidiger in der Lutherstadt Eisleben

Filesharing: Gutachten zur Ermittlungssicherheit von Nümann + Lang zweifelhaft?

Freitag 19. Februar 2010 von RA Ratzka

Der Blog der Kollegen Dr. Damm & Partner weist heute auf einen Artikel von Holger Bleich in der Zeitschrift c’t (Heft 5 aus 2010, S. 50 – 51) hin, welcher sich mit einem Gutachten beschäftigt, welches von der Kanzlei Nümann + Lang häufig bemüht wird, um die Fehlerfreiheit der IP-Adressermittlung zu belegen.

Laut Bleich soll dieses Gutachten, welches im Übrigen wohl nicht von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stammen soll, gerade die Fehlerfreiheit der Ermittlung gar nicht belegen können.  Richter des LG Köln, welche eine Masse an Auskunftsbegehren (§101 UrhG) zu tun hätten, würden das Gutachten in diesem Zusammenhang jedoch für ausreichend erachten.

Es steht zu hoffen, dass sich diese Auffassung ändern wird. Vielleicht wird der ein oder andere Kollege die Aussagen des Hr. Bleich in einem Klageverfahren auf Unterlassung oder Schadensersatz demnächst thematisieren.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 19. Februar 2010 um 11:02 und abgelegt unter filesharing. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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